⚖️ Arbeitsrecht

Krankschreibung: Was du darfst, was du musst, was Axel nicht darf

Krank sein ist schon stressig genug – Axel muss es nicht noch schlimmer machen. Hier sind deine Rechte bei Krankschreibung, Lohnfortzahlung und Kontrollwahn.

Krankmeldung: Wann und wie?

Du wachst auf, fühlst dich wie von einem LKW überfahren – was jetzt? In Deutschland gilt: Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Das heißt: So schnell wie möglich, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Ein Anruf, eine Mail oder (wenn im Vertrag erlaubt) eine WhatsApp reicht erstmal.

Wichtig: Du musst nur sagen, dass du krank bist – nicht warum. Axel hat kein Recht auf deine Diagnose. "Ich bin krank und kann heute nicht arbeiten" – mehr musst du nicht sagen. Wenn er bohrt: Freundlich, aber bestimmt abblocken.

In Österreich läuft's ähnlich: Unverzügliche Meldung, keine Diagnose nötig. In der Schweiz: Meist am ersten Tag melden, aber schau in deinen Arbeitsvertrag – da stehen oft konkrete Fristen.

Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?

In Deutschland: Spätestens ab dem vierten Krankheitstag musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Manche Arbeitgeber verlangen sie ab dem ersten Tag – das dürfen sie, wenn's im Vertrag steht oder eine Betriebsvereinbarung das regelt.

Neu seit 2023: Die elektronische AU (eAU) ist Standard. Dein Arzt sendet die AU digital an die Krankenkasse, du musst nichts mehr einreichen – außer dein Arbeitgeber verlangt trotzdem eine Kopie (was er darf).

In Österreich: Meist ab dem dritten Tag, aber auch hier können Arbeitgeber es früher verlangen. In der Schweiz: Oft schon ab dem ersten oder zweiten Tag – check deinen Vertrag!

Wie lange gibt's Geld?

In Deutschland hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen bei derselben Krankheit. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein (ca. 70% vom Brutto, maximal 90% vom Netto).

Wichtig: Wenn du nach einer Genesung wegen derselben Krankheit wieder ausfällst, zählt das zur ursprünglichen 6-Wochen-Frist – außer du warst mindestens 6 Monate oder 12 Monate (je nach Unterbrechung) gesund.

In Österreich: Volle Lohnfortzahlung je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (ab 6 Wochen bis zu 12 Wochen voll, danach teilweise). In der Schweiz: Abhängig vom kantonalen Recht und deiner Krankentaggeldversicherung – meist 80% des Lohns für bis zu 720 Tage.

Was darf ich während der Krankschreibung?

Das ist der Klassiker: Du bist krankgeschrieben wegen Rückenschmerzen – darfst du jetzt spazieren gehen? Ins Kino? Einkaufen? Ja, grundsätzlich schon!

Die Regel: Alles, was deine Genesung nicht gefährdet, ist erlaubt. Mit Grippe im Bett Netflix schauen? Klar. Mit gebrochenem Bein auf dem Sofa zocken? Kein Problem. Mit Burnout einen ruhigen Waldspaziergang machen? Sogar empfohlen.

Was du nicht darfst:

  • Arbeiten (weder für deinen Arbeitgeber noch nebenberuflich)
  • Aktivitäten, die deine Genesung verzögern (z.B. Fußball spielen mit Bänderriss)
  • Urlaub ins Ausland ohne Absprache mit dem Arzt

Wenn Axel dich beim Einkaufen sieht und ausrastet: Ruhig bleiben. Einkaufen ist kein Beweis für Arbeitsfähigkeit. Sollte er dir deshalb kündigen, ist das rechtlich heikel – und du hast gute Chancen vor dem Arbeitsgericht.

Darf Axel mich kontrollieren lassen?

Ja, aber mit Grenzen. In Deutschland kann dein Arbeitgeber bei begründetem Zweifel den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Der kann dich zu einer Untersuchung einladen – und wenn du nicht erscheinst, kann das als Arbeitsverweigerung gelten.

Was Axel nicht darf:

  • Unangemeldete Hausbesuche (außer du hast zugestimmt)
  • Detektive beauftragen (nur in krass begründeten Ausnahmefällen)
  • Dich zu Details deiner Erkrankung ausfragen
  • Dich während der Krankheit mit Arbeit bombardieren

In Österreich: Ähnliche Regeln, Kontrolle durch die Gebietskrankenkasse möglich. In der Schweiz: Vertrauensarzt-Untersuchungen sind erlaubt, aber du musst informiert werden.

Was ist mit Urlaub während Krankheit?

Plot Twist: Wenn du im geplanten Urlaub krank wirst, zählt das nicht als Urlaub – vorausgesetzt, du holst dir eine AU. Die Urlaubstage bekommst du zurück und kannst sie später nehmen.

Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz – aber: Du musst deinen Arbeitgeber sofort informieren und die AU einreichen. Sonst ist der Urlaub futsch.

Kündigung während Krankheit – geht das?

Leider ja. In Deutschland gibt's keinen absoluten Kündigungsschutz bei Krankheit – außer du bist schwerbehindert oder es liegt ein Sonderkündigungsschutz vor (z.B. Betriebsrat, Schwangerschaft).

Aber: Eine Kündigung wegen Krankheit muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Negative Gesundheitsprognose (du wirst vermutlich weiterhin oft krank sein)
  2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (hohe Kosten, Arbeitsablauf gestört)
  3. Interessenabwägung (Kündigungsgrund überwiegt dein Interesse am Job)

Kurz: Einmal 4 Wochen krank? Reicht nicht. Aber jahrelang ständig ausfallend? Kann problematisch werden. Im Zweifel: Anwalt einschalten!

In Österreich und der Schweiz: Ähnliche Regelungen, aber teils strengere Kündigungsschutzfristen bei Krankheit.

Pro-Tipps für den Krankheitsfall

  • Immer schriftlich: AU per Mail/Post einreichen, auch wenn sie elektronisch übermittelt wird. Beweis sichern!
  • Erreichbar bleiben: Du musst nicht 24/7 ans Handy, aber totales Ghosting kann Probleme geben.
  • AU verlängern: Wenn du länger krank bist, brauchst du eine Folgebescheinigung – lückenlos!
  • Wiedereingliederung nutzen: Nach langer Krankheit kannst du schrittweise wiederkommen (Hamburger Modell).
  • Nicht einschüchtern lassen: Axels genervte Anrufe sind sein Problem, nicht deins. Du hast ein Recht auf Krankheit.

Bottom Line

Krankheit ist kein Verbrechen – und du musst dich nicht schlecht fühlen, weil Axel Personalplanung nicht auf der Reihe hat. Du hast klare Rechte: Lohnfortzahlung, Privatsphäre, und die Freiheit, während der Genesung zu tun, was dir guttut (solange es die Genesung nicht behindert). Lass dir von niemandem einreden, du würdest "simulieren" – dein Arzt entscheidet, ob du arbeitsfähig bist, nicht Axel.

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.

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# Krankschreibung# AU# Lohnfortzahlung# Krankheit